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Geschäftsbedingungen

Alle Fahrgäste des London Eye („Eye“) bzw. Besucher des London-Eye-Grundstücks von County Hall bzw. Jubilee Gardens bzw. Gäste einer London Eye River Cruise („RC“, Bootsfahrt) unterliegen den folgenden Geschäftsbedingungen:

  • 1. Die Karten können entweder einzeln erworben werden, oder Sie können eine Gondel für Ihren exklusiven Gebrauch mieten („Privatgondel“). Es sind maximal 25 Personen pro Gondel zugelassen. Die maximale Anzahl von Personen in „Amors Gondel“ sind zwei Erwachsene und zwei Kinder unter fünf Jahren. Für alle anderen London-Eye-Tickets können unterschiedlich viele Personen in der Gondel mitfahren.
  • 2. Sofern keine Privatgondel gebucht wurde, kann nicht garantiert werden, dass bei Gruppen von 25 Mitgliedern alle Teilnehmer in der gleichen Gondel Platz finden. Sofern London Eye Company Ltd. (LEC) nach eigenem Ermessen nichts anderes entscheidet, muss jede Gondel mit mindestens drei Erwachsenen (18 Jahre oder älter) besetzt sein.
  • 3. Nahrungsmittel oder Getränke jeglicher Art dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von LEC auf dem London Eye oder der Einstiegsplattform konsumiert werden.
  • 4. Karteninhaber müssen sich binnen 30 Minuten vor ihrer auf der Karte gedruckten Zeit am Boarding Gate des London Eye einfinden. Wenn Sie an einer Fahrt mit der Privatgondel, einer Champagnerfahrt oder Fahrt mit Schnellzugang teilnehmen möchten, müssen Sie sich spätestens 15 Minuten vor der gebuchten Zeit am Checkin-Schalter der County Hall einfinden. Zu spät kommende Gäste werden nur im Ermessen von LEC noch zur Fahrt mit dem London Eye zugelassen.
  • 5. Zahlungen für Karten und Buchungen für Privatgondeln werden nicht zurückerstattet und können nur nach Ermessen von LEC geändert oder ersetzt werden.
  • 6. Kinder unter 16 Jahren müssen von einem Erwachsenen (im Alter von mindestens 18 Jahren) begleitet werden. Solange sie sich im oder in der Nähe des London Eye oder auf einer RC-Bootsfahrt befinden, müssen sie stets von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden. Privatgondeln dürfen nur von Personen im Alter von mindestens 18 Jahren gebucht werden. Kinder unter 18 Jahren sind in Gondeln, in denen Alkohol ausgeschänkt wird, zugelassen, erhalten selbst aber keine alkoholischen Getränke.
  • 7. LEC behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen folgenden Personen den Zugang zum Eye, zur County Hall, den Jubilee Gardens oder einem RC-Boot zu verweigern oder folgende Personen aus diesen Einrichtungen oder der Umgebung zu entfernen:
  • 7.1. Personen, die für eine Straftat vorbestraft sind, die nach Ansicht von LEC voraussichtlich die Sicherheit oder das Fahrvergnügen anderer Besucher beeinträchtigen würde;
  • 7.2. Personen, die sich auf eine Weise verhalten, die nach Ansicht von LEC die Sicherheit und das Fahrvergnügen anderer Besucher beinträchtigt oder voraussichtlich beeinträchtigen würde;
  • 7.3. Personen, die Drohungen, Beleidigungen oder Schimpfwörter von sich geben oder in irgendeiner Weise die Ruhe stören oder sich in einer Weise verhalten, die zu einer Ruhestörung führen könnte;
  • 7.4. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder zu stehen scheinen.
  • 8. Sofern nicht anders von LEC zugelassen, müssen alle Fahrgäste auf dem Eye oder einem RC-Boot ihre Fahrt vor Besteigen des London Eye oder des Boots bezahlen (gleichgültig ob Karte oder Miete einer Privatgondel). Die Karten müssen auf Aufforderung eines Mitarbeiters oder Beauftragten von LEC jederzeit vorgezeigt werden können. Personen, die versuchen, sich ohne gültige Karte Zugang zum Eye zu verschaffen, können aus dem Eye oder der Umgebung entfernt werden.
  • 9. Um die Mitnahme von Angriffswaffen oder gefährlichen Artikeln auf das London Eye, RC-Boote, in die County Hall oder die Jubilee Gardens zu verhindern, müssen Besucher auf Aufforderung eine Durchsuchng ihrer mitgeführten Gegenstände bzw. ihrer Person zulassen. Sind sie dazu nicht bereit, kann ihnen der Zugang verweigert werden. Auf das London Eye oder RC-Boote dürfen keine Waffen, Feuerwerkskörper, Rauchbomben, Glasflaschen, entflammbaren Flüssigkeiten oder andere Artikel mitgeführt werden, die Verletzungen verursachen könnten. Es ist streng verboten, Artikel zu werfen, die zu Verletzungen oder Störungen führen könnten.
  • 10. Rauchen ist im Eye, in der County Hall, auf RC-Booten oder auf der Einstiegsplattform zum Eye streng verboten.
  • 11. Haustiere und jegliche anderen Tiere sind auf dem London Eye, RC-Booten, der Einstiegsplattform zum Eye und in der County Hall ausdrücklich verboten. Eine Ausnahme bilden Blinden- und Gehörlosenhunde.
  • 12. Unnötiger Lärm (beispielsweise durch Radios und andere Elektrogeräte) oder Verhalten, das andere Besucher stören oder zu Verwirrung führen könnte, ist auf oder in der Nähe des Eye nicht zugelassen.
  • 13. Karten dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von LEC weiterverkauft werden. Wenn LEC der angemessenen Ansicht ist, dass eine Karte ohne diese Zustimmung weiterverkauft wurde, kann dem Inhaber der Eintritt verweigert werden, oder er kann ohne Rückerstattung seines Eintrittspreises aus dem Eye verwiesen werden.
  • 14. LEC unternimmt alle angemessenen Anstrengungen um sicherzustellen, dass das Eye, die County Hall und Jubilee Gardens während der normalen Geschäftszeiten von Besuchern genutzt werden können. LEC behält sich jedoch das Recht vor, in seinem absoluten Ermessen – aus Sicherheitsgründen oder anderen Erwägungen – das Eye bzw. die County Hall oder Jubilee Gardens ganz oder teilweise mit oder ohne Vorankündigung zu schließen. Im Falle einer solchen Schließung erstattet LEC Besuchern, deren Fahrt ausfällt, die Kosten der voraus bezahlten Karte(n). Ansonsten ist LEC aber nicht für Reisekosten oder andere Spesen haftbar, die durch die Schließung eines Teils oder des gesamten Eyes oder die Streichung von Fahrten entstehen.
  • 15. Mit Ausnahme von Haftung für Todesfälle oder Verletzungen, die auf die Fahrlässigkeit von LEC zurückzuführen sind, sind weder LEC noch seine Mitarbeiter oder Beauftragten für unmittelbare oder mittelbare Verluste oder Schäden haftbar, einschließlich Angst, Gefahren, Unannehmlichkeiten oder Schwierigkeiten, die während einer Fahrt bzw. während der Evakuierung des Eyes bei einer Fehlfunktion oder einem Unfall entstehen können.
  • 16. Das Eye wird von Merlin Entertainments Group als Beauftragten der London Eye Company Ltd betrieben.
  • 17. LEC oder andere zugelassene Parteien können von Zeit zu Zeit Foto- bzw. Videoaufnahmen bzw. andere Überwachungen im oder in der Umgebung des Eyes, eines RC-Boots, in der County Hall oder in den Jubilee Gardens durchführen, bei denen auch Besucher aufgenommen werden können. Durch Ihre Annahme dieser Geschäftsbedingungen stimmen Sie zu, dass LEC oder ein anderes autorisiertes Unternehmen diese Bilder für unbegrenzte Zeit in jeglichem Format für jegliches Promotion-, Werbe- oder Publicitymaterial verwenden kann. Sie stimmen ferner zu, dass das Urheberrecht an diesem Material (je nach Lage) bei LEC oder einem bevollmächtigten Unternehmen liegt.
  • 18. RC ist Eigentum der London Eye Company Ltd und wird von Woods River Cruises, der „Silver Fleet“ (WRC), betrieben. LEC ist Fahrgästen des RC-Boots nicht für Verluste oder Schäden haftbar, die durch oder in Folge des Betriebs des RC-Boots entstehen einschließlich entgangene Gewinne, Schäden an oder Verlust von Eigentum der Fahrgäste und Verletzungen von Fahrgästen (aber nur insoweit eine solche Verletzung nicht durch LECs Fahrlässigket verursacht wurde). WRC behält sich das Recht vor, für ein Boot ein anderes Boot mit einer Kapazität einzusetzen, das für die erwartete Anzahl von Fahrgästen ausreicht, bzw. die WRC-Boote im absoluten Ermessen von WRC zu ändern. WRC unternimmt angemessene Anstrengungen, um den Betrieb von RC sicherzustellen. WRC behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen aus Sicherheitserwägungen oder anderen Gründen mit oder ohne Vorankündigung RC-Bootstouren zu stornieren. Im Falle einer solchen Stornierung erstattet LEC allen Fahrgästen, deren Bootsfahrt abgesagt wird, die Kosten der vorab bezahlten Karten zurück. LEC ist darüber hinaus aber nicht für Kosten im Zusammenhang mit der Stornierung – beispielsweise für Reisekosten oder andere Spesen – haftbar. RC-Karteninhaber müssen sich spätestens 15 Minuten vor der Abfahrtzeit am Waterloo Pier einfinden. Zu spät eintreffende Fahrgäste werden nur im ausschließlichen Ermessen von WRC zugelassen. Speisen und Getränke dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von WRC zum Verzehr an Bord mitgebracht werden.
  • 19. LEC kann von Zeit zu Zeit Karten als Dritter verkaufen. Veranstaltungen/Fahrten/Touren/Speisen oder andere Ereignisse, für die LEC Karten verkauft („Externe Veranstaltungen“), werden gemäß den Geschäftsbedingungen des entsprechenden Betreibers durchgeführt. LEC ist gegenüber Kunden nicht für irgendwelche Verluste oder Schäden haftbar, die aus oder in Verbindung mit der Durchführung von externen Veranstaltungen entstehen einschließlich entgangene Gewinne oder verlorenes Eigentum von Fahrgästen oder Verletzungen von Fahrgästen (aber nur insoweit, wie diese Verletzung nicht durch LECs Fahrlässigkeit verursacht wurde).
  • 20. Einige (aber nicht alle): (a) Arten von Karten und (b) Produkte können online über die LEC-Website (www.londoneye.com) erworben werden. Zur Klarstellung: Diese Karten und Produkte sind lediglich in begrenzten Mengen verfügbar, und jeder Kauf kann nur vorbehaltlich Verfügbarkeit getätigt werden. Wenn Kunden Karten für eine Fahrt mit dem London Eye bzw. der London Eye River Cruise online buchen möchten, erhalten sie einen Rabatt in Höhe von 10%. Dieser Rabatt ist nicht für telefonische oder persönliche Buchungen verfügbar, und LEC behält sich das Recht vor, diesen Rabatt jederzeit vorzuenthalten.
  • 21. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen englischem Recht und werden nach englischem Recht ausgelegt, und gemäß diesen Bedingungen vorgebrachte Forderungen unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit englischer Gerichte.
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